Aktuelle Änderungen zum GEG & zur Reform 2026 (GMG) - Stand 25.03.2026

1) GEG / GMG – Was ändert sich 2026?

Die Bundesregierung arbeitet aktuell an der umfassenden Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das bestehende GEG soll durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt werden. Der Zeitplan hat sich mehrfach verschoben – zuletzt im März 2026.. Die bisherige 65‑%-EE‑Regel beim Heizungstausch soll entfallen und durch eine technologieoffenere Lösung ersetzt werden.

Wesentliche Neuerungen

  • 65%-Pflicht entfällt laut Regierungsentwurf (Februar 2026).
  • Neue Heizungen dürfen weiterhin fossil sein (Gas/Öl), aber mit Bio‑/Grüngasanteil. EE‑Pflichten starten erst ab 2029, schrittweise: - 10 % EE‑Anteil ab 2029; - weitere Stufen werden im GMG festgelegt
  • Förderprogramme bleiben bestehen – Details werden Sommer 2026 konkretisiert.
  • Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen entfällt
  • Kopplung an die kommunale Wärmeplanung entfällt: Das bedeutet: Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können Modernisierungsentscheidungen unabhängig von ihrer Kommune treffen.
  • Verbot alter Konstanttemperaturkessel fällt weg: Das ursprünglich geplante Betriebsverbot für alte Öl‑ und Gas‑Konstanttemperaturkessel ist gestrichen. Diese Heizungen dürfen weiter betrieben werden – sofern sie technisch sicher sind.

Bio‑Treppe (ab 2029)

  • 2029: mind. 10 % klimafreundliche Brennstoffe (z. B. Biomethan, synthetisches Methan, Wasserstoff).
  • Weitere Stufen bis 2040 geplant.
  • Ziel: CO₂‑Arme Weiterbetriebsmodelle für fossile Systeme.

2) GEG/GMG‑Reform 2026 – Eckpunkte

Die Reform befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Der Entwurf sieht vor:

  1. Ablösung des GEG durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).
  2. Aufhebung der 65‑%-Regel beim Einbau neuer Heizungen.
  3. Einführung der Bio‑Treppe als schrittweise CO₂‑Reduktionsstrategie.
  4. Technologieoffenheit: Wärmepumpe, Hybrid, Fernwärme, Gas, Öl weiterhin möglich.
  5. Förderung bleibt bis mindestens 2029 bestehen.

3) Was bedeutet das für Eigentümer?

4) Förderung 2026 – das ändert sich

Die BEG‑Förderung bleibt bestehen. Änderungen:

5) Häufige Fragen (FAQ)

Wird das Heizungsgesetz abgeschafft?

Nein. Es wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt.

Darf ich weiter eine Gasheizung einbauen?

Ja – allerdings muss ab 2029 ein steigender Bio‑/Grüngasanteil erfüllt werden.

Bleibt die Förderung bestehen?

Ja, bis mindestens 2029 – jedoch wird die genaue Höhe im Sommer 2026 neu festgelegt.

Achtung: Gesetzgebung 2026 befindet sich noch in der Weiterentwicklung. Alle Angaben vorbehaltlich gesetzlicher Finalisierung!

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